Diese Verpflichtungen gelten im Gebiet der Slowakischen Republik. Die Gesetze in anderen EU-Ländern oder weltweit können abweichen. Machen Sie sich vor der Nutzung einer Drohne außerhalb der Slowakischen Republik mit den Gesetzen und Verpflichtungen des jeweiligen Landes vertraut.
Bevor Sie ein ferngesteuertes Flugmodell (RC-Modell) kaufen, also nicht nur eine Drohne, sondern jedes Fluggerät, sollten Sie Ihre Pflichten kennen.
1. Wenn Sie eine RC-Drohne, ein Flugzeug oder einen Hubschrauber aus der Spielzeugkategorie kaufen, müssen Sie nichts weiter tun, als den Flugspaß zu genießen. Sie erkennen ein solches Spielzeug vor allem am Preis (sehr niedrig) und an den Eigenschaften: Es fliegt nur kurze Strecken, stürzt häufiger ab als es fliegt und der Wind weht es zum Nachbarzaun.
2. Wenn Sie eine RC-Drohne, ein Flugzeug oder einen Hubschrauber einer höheren Kategorie kaufen, also kein Spielzeug, sondern ein echtes RC-Modell, dann ist das Gewicht des Modells und das Vorhandensein einer Kamera wichtig. Wiegt das Fluggerät weniger als 250 g und hat keine Kamera, dürfen Sie es so oft fliegen, wie Sie möchten. Sie müssen lediglich die Regeln beachten (siehe unten).
3. Wenn Sie eine ferngesteuerte Drohne, ein Flugzeug oder einen Hubschrauber mit Kamera kaufen, sind Sie unabhängig von Gewicht, Leistung oder Typ zur Registrierung verpflichtet. Die Klassifizierung finden Sie in der Tabelle auf der Website der Verkehrsbehörde. Dort finden Sie alle erforderlichen Formulare.
Allgemeine Regeln für den Flug einer RC-Drohne/eines RC-Flugzeugs/eines RC-Hubschraubers in der Kategorie OPEN
1. Die Drohne wiegt weniger als 25 kg (inkl. Treibstoff, Akku usw.). Beachten Sie jedoch die Klassifizierung in der entsprechenden Unterkategorie.
2. Der Pilot muss das Modell in sicherem Abstand zu Personen halten und darf nicht über Personengruppen fliegen.
3. Der Pilot muss das Modell stets im Blick haben und darf nicht um Gebäudeecken, Hindernisse, Personen usw. fliegen, sodass er das Modell nicht mehr direkt sehen kann. Die einzige Ausnahme gilt, wenn er von einer zweiten Person – einem Beobachter – unterstützt wird.
4. Die Drohne darf während des Fluges nicht höher als 120 Meter über dem Boden steigen, außer beim Überfliegen eines Hindernisses.
5. Die Drohne transportiert keine Gefahrgüter und wirft während des Fluges keine Gegenstände ab.
6. FPV-Flüge sind nur mit Unterstützung einer zweiten Person – eines Beobachters (siehe Punkt 3) – zulässig.
7. Bei Nachtflügen muss an der Drohne ein grünes Blinklicht eingeschaltet sein.
Eine übersichtliche Tabelle mit den rechtlichen Verpflichtungen finden Sie hier (diese Verpflichtungen gelten in der Slowakischen Republik): PDF-UAS-Diagramm
Auf der Website der Verkehrsbehörde finden Sie alle Informationen (diese Verpflichtungen gelten in der Slowakischen Republik): https://letectvo.nsat.sk/bezpilotne-letectvo/
